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Frage

Lieber Pater Angelo,

eine Freundin von mir, die sich vor kurzer Zeit bekehrt hat, ist zur Beichte gegangen, weil sie am Sonntag den Gottesdienst geschwänzt hat und dachte, dadurch eine Todsünde begangen zu haben und nicht die Kommunion empfangen zu dürfen.

Nun, der Priester hat ihr gesagt, dass sie die Kommunion empfangen darf, denn nicht zur Messe zu gehen, sei zwar eine schwere Sünde, aber keine Todsünde. Diese Unterscheidung habe ich noch nie gehӧrt. Ich habe immer gewusst, dass es Todsünden und lässliche Sünden gibt:  die ersten muss man beichten, während bei lässlichen Sünden ein Akt der vollkommenen Reue ausreiche. 

Ich bin mir sicher, dass es eine Todsünde ist, am Sonntag nicht in den Gottesdienst zu gehen, schon allein deswegen, weil es gegen das dritte Gebot verstößt.

Ich würde gerne Ihre Meinung dazu erfahren. Gibt es dieses tertium genus oder erzählt heutzutage jeder, was er will? 

Vielen Dank 

Giusi 


Antwort des Priesters

Liebe Giusi, 

1.  vorausgeschickt: es geht hier nicht um meine Meinung, sondern wie sich die Kirchenlehre dazu äußert.

Meine Meinung zählt wenig. Ich bin hier, um der Kirche einen Dienst zu erweisen, nicht mir selbst.

Ich stimme allerdings voll und ganz mit der Lehre der Kirche überein.

2. Johannes Paulus II. wollte in seinem nachsynodalen apostolischen Schreiben,  Reconciliatio et paenitentia darauf hinweisen, dass in der Kirchenlehre die schwere Sünde mit der tӧdlichen Sünde gleichgesetzt wird.  

Hier seine genauen Worte: “Während der Synodenversammlung wurde von einigen Vätern eine dreifache Unterscheidung der Sünden vorgeschlagen, die in läßliche, schwere und todbringende Sünden einzuteilen wären. Eine solche Dreiteilung könnte deutlich machen, daß es bei den schweren Sünden Unterschiede gibt. Dabei bleibt es jedoch wahr, daß der wesentliche und entscheidende Unterschied zwischen jener Sünde besteht, die die Liebe zerstört, und der Sünde, die das übernatürliche Leben nicht tötet: Zwischen Leben und Tod gibt es keinen mittleren Weg…  

Deshalb, wird praktisch in der Kirchenlehre und pastoraler Praxis der Kirche die schwere Sünde mit der tӧdlichen Sünde gleichgesetzt” (RP 17).

3. Wie du siehst, wollte der Papst eine gewisse Unterscheidung aufrechterhalten, nämlich, dass nicht alle Todsünden die gleiche Schwere haben. Jemanden umzubringen ist weitaus schlimmer, als am Sonntag der Messe nicht beizuwohnen.  Aber das macht aus der Vernachlässigung der Sonntagspflicht keine lässliche Sünde.

Es gibt eine Abstufung bei den schweren Sünden: aber es handelt sich immer um Todsünden.  

Der Papst intervenierte, um die geäußerten Zweifel zu zerstreuen und bekräftigte in aller Deutlichkeit, dass in der Kirchenlehre (die Kirchenlehre  kennt keinen Gesinnungswandel) und in der pastoralen Praxis (hier erinnert er an den verbindlichen Wert der Tradition: so wurde schon früher immer gedacht) die schwere Sünde mit der Todsünde gleichgesetzt wird. 

Er hat sich klar und deutlich ausgedrückt. Besser hätte er es nicht tun können.

Es gibt also keine dritte Art  (Gattung) von Sünde, denn alle schweren Sünden sind Todsünden und alle Todsünden sind schwer.  

4.  Der betreffende Beichtvater hat sich also getäuscht und darüber hinaus eine Gläubige in die Irre geführt.  

Der betreffende Fall ist bestimmt sehr ernst.  Wer weiß, wie viele andere Gläubige er in die Irre geführt hat!

Wäre es nicht auch für den Beichtvater besser, sich an die Lehre der Kirche zu halten, deren treuer Diener zu sein er akzeptiert hat?

5. Die Kirche hat immer gelehrt, dass die Vernachlässigung der Sonntagsheiligung eine schwere Sünde ist, das heißt, eine Todsünde.

Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt dazu: “Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. “Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde” (ib.).

6. Auf die Übertretung des Sabbatsgebotes stand im Alten Testament die Todesstrafe. 

In der Synode von Elvira im Jahr 300 wurde beschlossen, dass “wer in der Stadt wohnt und an drei aufeinanderfolgenden Sonntagen nicht zur Kirche kommt, für eine bestimmte Zeit aus der Gemeinschaft ausgeschlossen wird, damit man merkt, dass er zurechtgewiesen worden ist ” (can. 21). Mit anderen Worten: er wurde vorübergehend exkommuniziert.

Dies bedeutet, dass schon seit dem vierten Jahrhundert die Nichteinhaltung des dritten Gebots als Todsünde galt.

7. Zum Schluss, selbst wenn man die Unterscheidung zwischen schwerer und Todsünde beibehalten wollte (was, wie gesagt, falsch ist), durfte diese Freundin von dir, die die Heiligung des Feiertages vernachlässigt hat, nicht die Kommunion empfangen. 

Im Codex des kanonischen Rechts steht geschrieben: “Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, darf ohne vorherige sakramentale Beichte die Messe nicht feiern und nicht den Leib des Herrn empfangen” (Can. 916).

Johannes Paulus II. sagt in seiner Enzyklika Ecclesia de Eucaristia: “Wer sich einer schweren Sünde bewußt ist, muß das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt” (Ecclesia de Eucharistia 36).

Ich grüße dich, schließe dich in mein Gebet ein und segne dich.  

Pater Angelo