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Frage
Ich schreibe Ihnen, weil ich gerne wissen möchte, was mit “Generalbeichte” gemeint ist. Wie uns die Kirche bereits lehrt, werden wir nach jeder Beichte von der begangenen Schuldenlast befreit. Warum sollte man dann also, bereits losgesprochene Sünden, dem Beichtvater noch einmal bekennen?
Außerdem möchte ich gerne einige nähere Erläuterungen, was das Rosenkranzgebet anbelangt, und zwar, ob es berechtigt, den vollkommenen Ablass zu gewinnen.
Ich danke Ihnen für Ihre wertvolle Katechese, die bestimmt zum Wachstum unseres Glaubens beiträgt, und wünsche Ihnen eine besinnliche Adventszeit!
Alessio
Antwort des Priesters
Lieber Alessio,
1. unter Generalbeichte versteht man die Wiederholung aller oder vieler im früheren Leben abgelegten Beichten.
2. Die Generalbeichte kann, je nach Fall, schädlich, nützlich oder sogar notwendig sein.
3. Schädlich ist sie Menschen skrupelhafter Natur. Sie müssen daran gehindert werden, es zu tun. Oder besser gesagt, ihnen muss man diese Beichte strikt verbieten.
Man darf sie ihnen kein einziges mal gewähren, denn dies würde ihnen nur Schaden zufügen. Es würde einen Strudel der Verzweiflung auslösen.
4. In einigen Fällen kann die Generalbeichte nützlich sein. Nicht um die Gültigkeit früherer Beichten in Frage zu stellen, sondern um zu einer größeren Reue anzuregen, und als Akt der Demut in Bezug auf die vielen Sünden und Ablehnungen der Gnade.
Normalerweise wird sie denjenigen empfohlen, die einen neuen Lebensabschnitt beginnen wie z.B. die Ehe, das geweihte Leben oder vor Empfang des Weihesakraments (Diakon-Priester-und Bischofsweihe).
Im alten Codex des kanonischen Rechts wurde dies nach klugem Ermessen des Beichtvaters für Postulanten und Noviziatsanfänger vorgesehen.
Im derzeitigen Kodex wird nichts darüber gesagt.
5. Sie kann auch unter anderen Gegebenheiten abgelegt werden, wie z.B. während der geistlichen Exerzitien.
Im letzteren Fall kann sie auf die Zeit der letzten Exerzitien beschränkt werden.
Manche nutzen Gelegenheiten wie das Jubiläum zum 25. Hochzeitstag oder das 25. Priesterjubiläum, andere wenn sie ein bestimmtes Alter erreicht haben. Papst Johannes hat beispielsweise bei seinem 80. Geburtstag eine Generalbeichte abgelegt.
Man kann es auch im fortgeschrittenen Alter tun, wenn man merkt, dass man jeden Moment berufen werden könnte, vor Christus zu erscheinen.
6. Die Generalbeichte ist andererseits sogar notwendig, wenn man ein unordentliches sakramentales Leben geführt hat, in dem man, durch das absichtliche Verschweigen schwerer Sünden, eventuell auch sakrilege Beichtgeständnisse abgelegt haben könnte.
Oder auch im Fall einer Umkehr von einem Leben in Sünde und des Unglaubens, zu einem innigeren Leben im Glauben.
7. Die Generalbeichte, wie generell die Beichte, sollte grundsätzlich kurz gehalten werden. Die mittelalterlichen Theologen behaupteten, sie müsse “beschleunigt” werden. Sonst kann es passieren, dass der Priester sie unterbrechen muss wegen der Dringlichkeit seines Dienstes und auch damit sie weder für den Beichtvater noch für den Büßer zur Qual wird.
8. Was den Rosenkranz und den damit verbunden Vollablass betrifft, ist dieser bestimmten Bedingungen unterzogen und zwar: dass er in einem Oratorium oder in der Familie gebeten wird.
Ich segne dich, wünsche dir alles Gute und schließe dich in mein Gebet ein.
Pater Angelo