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Frage

Lieber Pater Angelo,

ich muss einen Zweifel klären.  Als Christ versuche ich, immer am Gottesdienst teilzunehmen, aber manchmal schaffe ich es nicht. Wenn ich an einem Sonntag nicht daran teilnehme und keine Mӧglichkeit habe, während der Woche zu beichten, gehe ich am daraufkommenden Sonntag nicht zur Kommunion, auch nicht an den Sonntagen danach, bis ich nicht gebeichtet habe. Ich verhalte mich so, weil ich es für eine schwere Sünde halte.  Jetzt hat mich aber ein Priester etwas verwirrt: Er behauptet nämlich, dass ich keine Sünde begehe, wenn ich einmal nicht zur Messe gehe, um mit meiner Familie zusammen zu sein, denn dadurch heiligt man auch den Feiertag. Nur wenn die Messe versäumen zur  Gewohnheit wird, wäre es eine Sünde. 

Bitte helfen Sie mir, das besser zu verstehen. Danke für Ihre Hilfe.

Einen liebevollen Gruß

Carlo


Antwort des Priesters 

Lieber Carlo,

1. was dir dieser Priester gesagt hat, stimmt mit der Kirchenlehre nicht überein.  

Es stimmt schon, dass sich mit der Familie zu beschäftigen, auch ein Weg ist, den Feiertag zu heiligen, aber der erste und wichtigste Weg ist die Teilnahme am Gottesdienst. 

2. Das war von Anfang an immer so. Und das Versäumen der heiligen Messe,  ohne ernsthafte Gründe, wurde immer als eine schwere und das heißt als Todsünde betrachtet.

3. Der Katechismus der Katholischen Kirche, der wiederholt auf die Pflicht hinweist, am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen am Gottesdienst teilzunehmen, behauptet “Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind (CCC 2181). Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde” (Ib.).

4. Dass es immer als schwere Sünde angesehen wurde, bezeugt die Tradition der Kirche, die zum Beispiel im Konzil von Elvira im Jahr 300 festlegt, dass  “wer in der Stadt wohnt und dreimal am Gottesdienst nicht teilnimmt, muss für eine Weile ausgeschlossen werden, so dass es ersichtlich ist, dass man ihn zurechtgewiesen hatte” (kan. 21).

Mit anderen Worten, er wurde für einige Zeit exkommuniziert. 

So wurde es auch im Konzil von Sardika wiederholt: “Denke auch daran, wie deine Väter in alten Zeiten angeordnet haben, dass ein Laie, der in der Stadt lebt und an drei aufeinander folgenden Sonntagen nicht an der Versammlung des Gottesdienstes teilnimmt, aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden muss.” (can. 11)” und das Konzil von 506.

5. Johannes Paul II. schreibt in Dies Domini (dem apostolischen Brief vom 31. Mai 1998) folgendes: “Diese Dekrete von Partikularsynoden führten, was ganz selbstverständlich ist, zu einer allgemeinen Gewohnheit mit verpflichtendem Charakter…

Ein solches Gesetz ist normalerweise als Auferlegung einer ernsten Pflicht verstanden worden: das lehrt auch der Katechismus der Katholischen Kirche, und man versteht wohl den Grund dafür, wenn man sich überlegt, welche Bedeutung der Sonntag für das christliche Leben hat.” (DD 47).

Der Katechismus der katholischen Kirche sagt, dass  “Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde.” (KKK 2181).

Um die Schwere dieser Pflicht zu unterstützen, erinnerte  Johannes Paulus II, dass im Alten Testament diejenigen, die das Sabbatfest verletzten, mit der Todestrafe bestraft werden konnten.

Das bedeutet für uns, dass wir das Leben der Gnade verlieren, wenn wir an Feiertagen, ohne ernsthafte Behinderung, nicht in den Gottesdienst gehen.

6. Es sollte auch gesagt werden, dass die Aussage dieses Priesters überhaupt nicht lehrreich ist, denn wenn man hin und wieder den Besuch des Gottesdienstes auslassen könnte, warum dann nicht auch öfters?

Außerdem, wie viel Zeit geht verloren und wie viel Langeweile, den ganzen Tag im Haus eingesperrt, unter dem Vorwand, mit der Familie zusammen zu sein!

7. Des weiteren: Ist es nicht schön, dass die ganze Familie sichtbar vereint, jeden Sonntag an der Eucharistiefeier teilnimmt?

Die Märtyrer von Abitine im prokonsularen Afrika antworteten ihren Anklägern, die ihnen die Teilnahme an der Eucharistie verboten hatten, mit diesen Worten: “Ohne jegliche Besorgnis haben wir das Abendmahl des Herrn gefeiert, das kann nicht ausgelassen werden; es ist unser Gesetz”; “Wir kӧnnen ohne das Mahl des Herrn nicht leben”.  Und eine der Märtyrerinnen gestand “Ja, ich bin zur Versammlung gegangen und habe mit meinen Brüdern das Abendmahl des Herrn gefeiert, weil ich Christin bin” (Acta SS. Saturnini, Dativi et aliorum Plurimorum martyrum in Africa, 7, 9, 10).

8. Bleib deshalb der sonntäglichen Verpflichtung weiterhin treu. 

Verpasse keinen Gottesdienst. Und falls es doch vorkommen sollte, dass du ohne ein schwerwiegendes Hindernis nicht an der Eucharistiefeier teilnimmst, tu, wie man es immer gelehrt hat: dass man vor dem Empfang der Heiligen Kommunion zur Beichte gehen muss.

Danke für die Frage. 

Ich schließe dich in mein Gebet ein und segne dich. 

Pater Angelo