Frage

Guten Tag Pater Angelo,

ich möchte Sie gerne fragen, ob im Fall einer Scheidung, auch derjenige, der sie beantragt und nicht wieder heiratet, weiterhin die Sakramente empfangen darf (wie der Partner, der gegen seinen Willen die Scheidung hinnehmen muss), unabhängig von den Gründen, die zur Trennung geführt haben. 

Vielen Dank für Ihre Bereitschaft und Freundlichkeit.

Anna


Antwort des Priesters

Liebe Anna,

1. grundsätzlich gilt, dass immer alles getan werden muss, um die Ehe zusammenzuhalten.

Jesus hat gesagt: “Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen” (Mc 10,9).

2. Manchmal kann jedoch die Scheidung nur zum Schutz des Vermögens oder der Bildung der Kinder beantragt werden, ohne also den Willen, die Ehe zu zerrütten.

Diese Möglichkeit ist auch im Katechismus der Katholischen Kirche vorgesehen: “Falls die zivile Scheidung die einzige Möglichkeit ist, gewisse legitime Rechte, die Sorge für die Kinder oder das ererbte Vermögen zu sichern, darf sie in Kauf 4 genommen werden und ist dann keine sittliche Verfehlung.” (CCC 2383).

In diesem Fall kann derjenige, der die Scheidung einreicht, weiterhin die Heilige Kommunion empfangen.

3. Manchmal wird eine Scheidung hingegen aus Verschulden beantragt (zum Beispiel, weil man sich in eine andere Person verliebt hat).

In diesem Fall stellt die Scheidung jedoch eine schwere Sünde dar, die offen gegen den Willen des Herrn verstößt, der gesagt hat: “Was aber Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen” (Mc 10,9).

Infolgedessen darf derjenige, der an der Scheidung schuldig ist und sie beantragt hat, die Sakramente nicht empfangen.

4. Es sei denn, er bereut seine Schuld und bekennt sie in der Beichte, und wenn ein Rückschritt nicht mehr möglich ist (weil der Ehepartner inzwischen eine andere hat, er nicht  mehr bereit ist zur Versöhnung oder weil dies nicht mehr angebracht ist). Wenn er also den begangenen Fehlschritt aufrichtig bereut und alle mit dieser Situation verbundenen Gerechtigkeitspflichten erfüllt, kann er erneut zur heiligen Kommunion gehen.

In diesem Fall erkennt er nämlich den begangenen Fehler und hat seinerseits den guten Willen gesetzt, ihn wieder gutzumachen.

Ich grüße dich, verspreche deiner im Gebet zu gedenken und segne dich.

Pater Angelo

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