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Frage
Lieber Pater Angelo,
ich schreibe Ihnen, um zu verstehen, wie ich mich in Bezug auf ein Problem verhalten muss, das mich schon seit geraumer Zeit ratlos macht. Ich bin Arzt und versuche derzeit, die Facharztausbildung für Kardiologie zu absolvieren. In letzter Zeit frage ich mich immer öfters, wie sich ein Kardiologe zu verhalten hat, wenn er bei einer Patientin Untersuchungen im Hinblick auf eine Abtreibung durchführen soll.
Es handelt sich dabei in der Regel um präoperative Tests, die routinemäßig vor jedem chirurgischen Eingriff verlangt werden.
Meine Frage: zählt in Bezug auf diese Verfahren die Zusammenarbeit des Arztes aus moralischer Sicht zur Beihilfe der Abtreibung, selbst wenn er Verweigerer ist und in der Tat an dem Eingriff gar nicht teilnimmt? Ich frage das, weil ich als Assistenzarzt sicherlich Untersuchungsbefunde erstellen muss und bereits während einer Vertretung einige Befunde für eine Patientin geschrieben habe, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen wollte (auch hier lässt mich meine “Teilnahme” ratlos zurück). Grundsätzlich frage ich mich: Wann ist bei einer Abtreibung von Beteiligung die Rede? Im Moment scheinen mir die Grenzen etwas unklar zu sein, und ich weiß, dass, wenn ich in die Kardiologie einsteige, die Aussage „Ich werde keine EKG-Befunde von Patientinnen erstellen, die einen Schwangerschaftsabbruch wünschen“ (obwohl ich dies bei der Erstanmeldung in die Ärztekammer angegeben habe) eine Art „beruflicher Selbstmord“ darstellt (heutzutage ist das Umfeld feindselig gegenüber Verweigerern, insbesondere wenn sie die Aktivitäten einer Abteilung verlangsamen, die an sich getrennt wäre).
Um genauer zu sein: In der Regel wird im Krankenhaus ein Kardiologe dazu beauftragt, eine EKG-Ableitung zu übermitteln. Die EKG-Befundung ist ein Element, das zusammen mit anderen Untersuchungen die Operationsfähigkeit der Patientin entscheidet und den Chirurgen sagen lässt: „Die OP ist ohne Risiko möglich/sie ist nicht möglich.“ In der Praxis ist es so, als würde man dem Chirurgen sagen, ob das Herz der Patientin gesund ist oder nicht.
Persönlich war ich immer der Meinung, dass dies nicht gleichbedeutend ist mit der Teilnahme am Abtreibungsverfahren, da es sich um dasselbe Verfahren handelt, das auch bei allen anderen chirurgischen Eingriffen, Befähigungsnachweisen usw. erforderlich ist.
Doch je näher die Facharztprüfung rückt, desto mehr habe ich das Gefühl, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liegen könnte.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, für mich zu beten, denn um mit meinem Leben (auch beruflich) Zeugnis für meinen Glauben abzulegen, brauche ich viel Mut.
Antwort des Priesters
Lieber Besucher,
endlich komme ich dazu, auch deine E-Mail vom letzten Juni zu beantworten. Ich entschuldige mich für die Verzögerung (neun Monate sind vergangen) und danke dir für deine Geduld.
1. Deine Frage beantworte ich mit einer Gegenfrage: Wenn man dir sagen würde: „Geh hin und sieh dir die Umgebung dieses Hauses an, um sicherzustellen, dass niemand dort ist, weil wir einen Diebstahl begehen wollen“, würdest du es tun? Offensichtlich nicht.
Gleichermaßen: Würdest du dich in der Nähe eines Hauses befinden und jemand bittet dich, nachzusehen, ob sich Personen in der Nähe befinden, weil er mit dem Auto ein Manöver machen muss und niemandem Schaden zufügen möchte, würdest du es tun?
Ich denke netterweise ja.
2. Nun auf ähnlicher Weise musst du handeln, wenn dir ausdrücklich gesagt wird, dass die Untersuchung im Hinblick auf eine Abtreibung, also die Tötung eines Kindes, durchgeführt werden muss. Du musst an dein Gewissen appellieren und Nein sagen.
Andererseits, wenn du aufgefordert wirst, für eine gewisse Anzahl von Patienten eine Herzdiagnose zu erstellen, wo dir nicht der Grund dafür angegeben wird, tue es einfach, denn das ist deine Pflicht.
Sollten sich unter diesen Patienten einige Frauen befinden, die sich der Voruntersuchung einer Abtreibung unterziehen, ist es nicht deine Aufgabe nachzufragen, warum sie dort sind.
In diesem Fall liegt keine abtreibungsspezifische Mitwirkung deinerseits vor.
3. Soviel zunächst zu meiner Antwort.
Ich füge „salvo meliori iudicio“ hinzu, das heißt, vorbehaltlich besserer Erkenntnis, falls mir ein unbekanntes oder unterschätztes Argument in den Sinn kommt.
Gerne begleite ich dich mit meinem Gebet. Ich werde es ab heute Abend tun.
Ich wünsche dir alles Gute für deine Zukunft und segne dich.
Pater Angelo