Frage
Lieber Pater Angelo,
- Ich hoffe, dass dieses neue Jahr für Sie gut begonnen hat.
Ich möchte Ihnen eine spezifische Frage stellen, im Zusammenhang zur Erkenntnisfähigkeit mit einer schweren Sünde, die aus einem überwindbaren (oder unüberwindbaren, jedoch schuldhaften) Irrtum des Gewissens oder aus einem freiwillig gesetzten Anlass hervorgeht.
Daher frage ich Sie, ob meine Annahme richtig ist, dass in solchen Fällen nur dann eine Todsünde vorliegt, wenn man sich der Tatsache voll bewusst ist, schwer zu sündigen -entweder durch das bewusste Unterlassen, den Irrtum zu überwinden ( indem man sich informiert, die Frage erneut prüft usw.) oder durch das willentliche Setzen einer Handlung, deren mögliche schwerwiegende Folgen (also im Sinne einer „willentlich gesetzten Ursache“) man erkennt oder zumindest für möglich hält.
Dies kann natürlich nur geschehen, wenn Zweifel bestehen, dass eine Handlung (oder deren Auswirkungen) schwerwiegend sein könnte.
Wäre dies nicht der Fall, wie könnte man das dann mit dem Erfordernis der vollen moralischen Erkenntnis (volles Bewusstsein), das für eine Todsünde notwendig ist, vereinbaren? - Ich frage mich außerdem – in Bezug auf die Sünde des Ärgernisses (Skandal) und die brüderliche Zurechtweisung –, ob es eine ernste Verpflichtung ist, solche an sich guten, aber überflüssigen Handlungen zu unterlassen, wenn sie den Nächsten zur Sünde führen könnten (zum Beispiel: ist es besser, auf eine an sich harmlose Bemerkung zu verzichten, wenn man weiß, dass diese jemanden dazu bringen könnte, aus Spaß zu fluchen oder zu lästern? Ich frage dies, weil es bei einer Person, die sehr häufig flucht, vorkommt, dass schon ein einfacher Scherz oder eine beiläufige Bemerkung Anlass zur Gotteslästerung gibt.
Was die brüderliche Zurechtweisung betrifft, möchte ich Sie fragen, ob man verpflichtet ist, einen Freund zu ermahnen, nicht zu fluchen, auch wenn man voraussieht, dass er bestenfalls lediglich in meiner Gegenwart darauf verzichten wird. Der Nutzen wäre also sehr begrenzt.
Ich danke Ihnen nochmals herzlich, wünsche Ihnen einen schönen Tag und versichere Ihnen mein Gebetsgedenken.
Matteo
Antwort des Priester
Lieber Matteo,
- Ich werde versuchen, deinen Gedanken anhand eines Beispiels zu interpretieren: Wir wissen, dass die fehlende Teilnahme an der Heiligen Messe an Sonn-bzw. Feiertagen eine schwere bzw. Todsünde ist. Und doch gibt es viele Menschen, die niemals zur Messe gehen und sich deshalb keinerlei Sünde bewusst sind.
- Da sie nicht darüber nachdenken und nicht bewusst den Entschluss fassen, nicht zur Messe zu gehen, fehlt an sich sowohl die volle Erkenntnis als auch die volle Zustimmung – also die beiden Voraussetzungen für eine Todsünde.
- Kann man in diesem Fall sagen, dass sie keinerlei Sünde begehen?
- Um diese Frage angemessen zu beantworten, muss man zwischen zwei Formen unüberwindbarer Unwissenheit unterscheiden: der schuldlosen und der schuldhaften.
Du hast dich auf den zweiten Fall bezogen, also auf eine unüberwindbare, aber dennoch schuldhafte Unwissenheit.
Eine solche Unwissenheit liegt vor, wenn man es in der Vergangenheit vernachlässigt hat, seine Pflichten als guter Christ kennenzulernen, oder wenn man einen Weg der Sünde eingeschlagen hat, die einen innerlich blind gemacht hat, sodass man gar nicht mehr daran denkt, eine Sünde zu begehen. - Nun, in einem solchen Fall wurde die Sünde bereits im Vorfeld begangen – nämlich dann, wenn man seine Pflicht versäumt hat, sich im Glauben zu bilden, oder wenn man nach der Sünde nicht umkehrt, sondern sich einfach gehen lässt, sodass sich die durch Unwissenheit und Gewohnheit entstandene Dunkelheit schließlich wie eine zweite Natur festsetzt.
Einige – bedauerlicherweise sehr viele sogar– sind sich dessen gar nicht bewusst, dass sie eine schwere Sünde begehen, wenn sie sonntags der Messe fernbleiben.
Stattdessen verharren sie bedenkenlos aus geistlicher Trägheit und Nachlässigkeit in einem dauerhaften Zustand schwerer Sünde. - Ihre Situation ist letztlich schwerwiegender als die derjenigen, die bewusst und ohne triftigen Grund entscheiden, nicht zur Messe zu gehen.
Zwar liegt im zweiten Fall die volle Erkenntnis und volle Zustimmung vor, sodass objektiv eine schwere Sünde begangen wird.
Im ersten Fall hingegen fehlt diese die volle Erkenntnis und volle Zustimmung, sodass im Moment selbst keine schwere Sünde vorliegt.
Doch weil diese Menschen in einem Zustand schwerer Sünde verharren und dabei geistlich abgestumpft und gleichgültig bleiben, leben sie in einer noch gefährlicheren und verheerenderen Lage.
Diese Haltung erinnert an jene Situation, die der Herr selbst beschreibt, wenn er sagt: „Wie die Menschen in jenen Tagen vor der Flut aßen und tranken, heirateten und sich heiraten ließen, bis zu dem Tag, an dem Noach in die Arche ging, und nichts ahnten, bis die Flut hereinbrach und alle wegraffte, so wird auch die Ankunft des Menschensohnes sein. Dann wird von zwei Männern, die auf dem Feld arbeiten, einer mitgenommen und einer zurückgelassen. Und von zwei Frauen, die an derselben Mühle mahlen, wird eine mitgenommen und eine zurückgelassen“ (Mt 24,38–41). - Zur ersten damit verbundenen Frage kann ich sagen: Du selbst begehst keine schwere Sünde, wenn dein Gesprächspartner auf eine Äußerung von dir über Gott lästert – die Sünde liegt auf seiner Seite.
Aber wenn du weißt, dass eine bestimmte Bemerkung ihn mit großer Wahrscheinlichkeit zum Fluchen bringt, dann verzichte besser darauf. - Zur brüderlichen Zurechtweisung: Wenn du meinst, dass der Moment passend ist, kannst du ruhig das Gespräch suchen.
Zum Beispiel könntest du sagen, dass er solche Ausdrücke gern auf sich selbst oder auf dich beziehen kann – aber sicher nicht auf Gott, der so etwas keinesfalls verdient.
In der Heiligen Schrift heißt es nämlich: „Wer den Namen des Herrn missbraucht, bleibt nicht ungestraft“ (Ex 20,7).
Und wie viel schwerwiegender ist es dann erst, wenn jemand Gott direkt durch das Fluchen beleidigt.
Ich danke dir von Herzen für dein Gebet, das ich gerne erwidere. Ich wünsche dir alles Gute und segne dich.
Pater Angelo
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