Frage
Guten Abend, Pater. Zunächst einmal wünsche ich Ihnen frohe Weihnachten.
Ich hätte eine Frage: Während der Weihnachtsmesse hat sich der Priester an uns Gläubige gewandt mit den Worten: „Jetzt denke jeder an seine Sünden“, und erteilte uns dabei die Absolution. Wie ist das zu verstehen?
Ist dann keine persönliche Beichte mehr nötig?
Eine Freundin von mir meint, dass das gültig sei, weil man das früher so gemacht hat. Gilt das auch heute noch?
Vielen Dank.
Antwort des Priesters
Liebe Besucherin,
- Die gemeinschaftliche Lossprechung von Sünden ist nur in Lebensgefahr gültig und erlaubt, unter der Voraussetzung, dass schwere oder tödliche Sünden später in einem persönlichen Beichtgespräch gebeichtet werden.
- In dem von dir erwähnten Fall handelt es sich um ein schweres Fehlverhalten seitens des Priesters; daher ist die von ihm erteilte Absolution ungültig und zudem unerlaubt.
Aus objektiver Sicht stellt sein Handeln eine schwere Sünde dar. - Die einzige ordentliche Form zur Vergebung der Sünden ist nämlich die persönliche Beichte im Sakrament der Versöhnung.
Dies ist darauf zurückzuführen, dass das Sakrament der Buße oder der Beichte einen zweifachen Charakter hat: einen heilenden und einen gerichtlichen.
Der Priester muss nämlich wissen, was er lossprechen soll; er muss die Übel kennen, unter denen der Büßende leidet, um das geeignete Heilmittel zu geben. - Es kann nämlich vorkommen, dass der Priester die Absolution nicht erteilen kann.
Als Jesus das Sakrament einsetzte, sagte er nicht, dass allen ohne Ausnahme die Vergebung der Sünden geschenkt werden solle, sondern sprach diese genauen Worte: „Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten“ (Joh 20,23).
Das bedeutet, dass der Priester die Situation prüfen und eine sorgfältige Beurteilung vornehmen muss, um dem Büßer zu helfen. Dies ist seine wichtige und ernste Pflicht. - In dem von dir geschilderten Fall könnte es unter den Anwesenden auch Personen gegeben haben, die weder Reue über ihre Sünden noch den festen Vorsatz hatten, ihr Leben zu ändern.
- Wenn er dann einfach gesagt hat, jeder solle an seine eigenen Sünden denken, hat er damit den Menschen die Möglichkeit gegeben, auf klare Weise über ihre eigenen Sünden nachzudenken und diese zu bereuen?
- Es ist ferner zu beachten, dass einem Priester die Vollmacht zur Sündenvergebung nicht automatisch zukommt. Dazu ist die Zuständigkeit, also die Erlaubnis zur Absolution von Sünden, erforderlich.
Diese Erlaubnis kann an ein Amt gebunden sein, zum Beispiel an das Amt des Pfarrers, oder sie kann auf Antrag erteilt werden – so wie in meinem Fall, da ich Priester bin, aber keine Pfarrei leite.
Die Erlaubnis kann eingeschränkt oder sogar ganz entzogen werden, etwa im Fall der suspensio a divinis.
In unserem Fall beschränkt sich diese Vollmacht auf außergewöhnliche Situationen, etwa dann, wenn eine große Anzahl von Menschen in Lebensgefahr schwebt.
Außerhalb dieser Fälle hat der Priester nicht die Erlaubnis, die Absolution kollektiv zu erteilen, was deshalb nicht nur unzulässig, sondern auch ungültig ist.
Was der Priester getan hat, ist an sich schwerwiegend und er hätte auch die Pflicht, den Gläubigen den zugefügten Schaden wiedergutzumachen. - Nicht einmal während der Coronavirus-Pandemie hätte ein Priester so etwas tun dürfen.
Am 20. März 2020 – in der kritischsten Phase der Coronavirus-Pandemie – auf die Frage: „Können in einer solchen Notlage Telefon oder E-Mail in Ausnahmefällen als geeignete Mittel für die Beichte angesehen werden? Kann man sich in manchen Fällen innerlich und direkt vor dem Herrn ohne Vermittlung des Priesters bekennen?“ antwortete Mons. Krzysztof Nykiel, Regens der Apostolischen Pönitentiarie folgendermaßen: „Die sakramentale Beichte kann aus Gründen des Schutzes des Beichtgeheimnisses weder per Telefon noch per E-Mail oder über andere Kommunikationsmittel erfolgen. Vor allem ist die physische Gegenwart des Büßers unabdingbar.
Über diese Kommunikationsmittel kann der Priester dem Gläubigen jedoch gegebenenfalls nützliche geistliche Ratschläge geben, ihn trösten oder seine Hoffnung stärken, aber keine sakramentale Absolution erteilen.
Was die Möglichkeit betrifft, sich innerlich ohne das Eingreifen eines Priesters zu bekennen, so hat die Kirche stets bekräftigt, dass das persönliche und vollständige Bekenntnis der Sünden mit individueller Lossprechung der einzige ordentliche Weg ist, auf dem der Gläubige, der sich schwerer Schuld bewusst ist, mit Gott und der Kirche versöhnt wird. Aus dieser Bestätigung der Lehre der Kirche ergibt sich eindeutig, dass jede schwere Sünde stets in persönlicher Beichte unter Angabe ihrer bestimmenden Umstände bekannt werden muss“ (Reconciliatio et paenitentia, 33).
In besonders ernsten Situationen, in denen es absolut unmöglich ist, das Sakrament der Buße in der üblichen Form der persönlichen Beichte zu empfangen, sieht die Kirche selbst die Möglichkeit vor, die Vergebung des Herrn in Form des sogenannten votum sacramenti zu empfangen. Dabei drückt der Gläubige den aufrichtigen Wunsch aus, das Sakrament der Versöhnung zu empfangen, und fasst den festen Vorsatz, es bei nächster Gelegenheit nachzuholen.
Nach Ermessen des Diözesanbischofs, wenn die Situation die sakramentale Absolution in der üblichen Form verhindert, könnte die individuelle Beichte in dieser Notlage durch einen Akt aufrichtiger Reue ersetzt werden, der vielleicht in einem Gebetsformel (z. B. Ich bekenne Gott, dem Allmächtigen… Schuldbekenntnis) oder mit eigenen Worten ausgedrückt wird, und wenn möglich durch eine Bußhandlung begleitet wird (Fasten, Gebetswache oder Almosen), bis das Sakrament später in seiner gewohnten Form empfangen werden kann” (Text online abrufbar unter der Webadresse: https://www.vaticannews.va/it/vaticano/news/2020-03/confessione-riconciliazione-coronavirus-24-ore-signore.html). - Wie man sieht, war auch in diesem Fall keine Generalabsolution vorgesehen.
Vielmehr konnte die Person ein Gefühl aufrichtiger Reue über die eigenen Sünden entwickeln, verbunden mit dem Vorsatz, sie so bald wie möglich zu beichten.
In diesem Fall war es ihm, durch die Gnade Gottes gestärkt, erlaubt, die Heilige Kommunion zu empfangen.
Ich segne dich, gedenke deiner im Gebet und wünsche dir alles Gute.
Pater Angelo
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