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Frage
Lieber Pater,
ich wollte eine Frage über die Beichte stellen, und zwar ob es notwendig ist, auch die Anzahl einer bestimmten Todsünde anzugeben, so wie es im Can. 988 des CIC geschrieben steht. Ich habe nämlich mit mehreren Priestern über diesen Aspekt gesprochen und alle, bis auf einen, haben mir gesagt, dass es in Wahrheit nicht nötig sei, anzugeben, wie oft man genau in einer bestimmten Sünde verfallen ist. Außerdem wurde ich noch nie in der Beichte nach der Anzahl einer Sünde befragt… kurzum, wäre es wirklich wichtig gewesen, dies zu sagen, hätten mich die verschiedenen Beichtväter danach gefragt.
Mich würde wirklich interessieren, wie die Dinge stehen, d. h. ob es wirklich notwendig ist, die Anzahl anzugeben oder nicht, schon allein deshalb, weil es aus meiner persönlichen Sicht eine nutzlose Belastung wäre, uns so akribisch auszufragen. Es könnte auch Ängste und Skrupel hervorrufen. Dann wüsste ich noch gern, obwohl das nicht mich betrifft, ob die mangelnde Angabe der Häufigkeit, im Fall dass sich jemand genau daran erinnert, das dann eine sakrilege Beichte wäre.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit
Antwort des Priesters
Liebe Besucherin,
1. du bist nicht die einzige mit diesem Problem, deshalb veröffentliche ich die Antwort.
Zunächst möchte ich den Can. 988 vollständig anführen:
§ 1. Der Gläubige ist verpflichtet, alle nach der Taufe begangenen schweren Sünden, deren er sich nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung bewußt ist, nach Art und Zahl zu bekennen, sofern sie noch nicht durch die Schlüsselgewalt der Kirche direkt nachgelassen sind und er sich ihrer noch nicht in einem persönlichen Bekenntnis angeklagt hat.
§ 2. Den Gläubigen wird empfohlen, auch ihre lässlichen Sünden zu bekennen.
2. Der Grund, warum die schweren Sünden auch nach Zahl zu bekennen sind, sollte sofort geklärt werden.
Das Sakrament der Buße oder Beichte hat einen doppelten Charakter: medizinischer und rechtlicher Natur.
Hinsichtlich des medizinischen oder therapeutischen Charakters dieses Sakraments, das vom Hl. Augustinus als „Heilsmedizin“ (Medicina salutis) bezeichnet wurde, muss der Priester die moralische Situation des Büßenden kennen. Zum Beispiel in Bezug auf die Heiligung des Feiertags: eine Sache ist es, zu bekennen, dass man, seit seiner letzten Beichte, die Messe einmal absichtlich versäumt hat, und eine ganz andere, ihr gewohnheitsmäßig fernzubleiben.
Auf ähnlicher Weise verhält sich ein Arzt, dessen Therapie davon abhängt, ob der Patient nur einmal oder hingegen öfters von einem Unwohlsein befallen worden ist.
3. Dasselbe gilt auch für den richterlichen Charakter des Sakraments, der deutlich aus den Worten hervorgeht, mit denen der Herr dieses Sakrament eingesetzt hat: “Denen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; denen ihr sie behaltet, sind sie behalten.” (Joh 20,23).
Der Priester muss wissen, wovon er freispricht: ob er von nur einer Todsünde freispricht, ob er von weiteren Todsünden freispricht, oder ob er nur von lässlichen Sünden freispricht.
4. All dies ist keine Auferlegung der Kirche, sondern ergibt sich aus dem Wesen des Sakraments, wie es vom Herrn bestimmt worden ist.
Aus diesem Grund hat Papst Johannes Paul II. in einer Botschaft an die Strafvollzugsanstalt (22.3.1996) betont, dass „die Beichte integral sein muss, in dem Sinne, dass sie alle Todsünden, omnia peccata mortalia, beinhalten muss“ (vgl. Trient, Sitzung XIV, Kap . 5) und dass diese Notwendigkeit keine „einfache disziplinarische Vorschrift der Kirche“ ist, sondern „des göttlichen Gesetzes, denn in der Einsetzung des Sakramentes hat der Herr es so festgelegt“.
5. Der Papst fährt dann fort: „Leider ist es heute bei vielen Gläubigen, die sich dem Bußsakrament nähern, so, dass sie ihre Sünden im Bekenntnis nicht vollständig anklagen, im eben vom Konzil von Trient erwähnten Sinne und so manchmal sogar auf den Beichtvater, der sie pflichtbewusst nach der notwendigen Vollständigkeit ausfragt, reagieren, als ob er sich ein unangemessenes Eindringen in den Schrein ihres Gewissens erlaubte.
Ich hoffe und bete, dass diese gering erleuchtete Gläubigen, auch kraft dieser gegenwärtigen Lehre, davon überzeugt bleiben, dass die Norm für die spezifische und zahlenmäßige Vollständigkeit erforderlich ist, und keine willkürlich auferlegte Last darstellt, sondern eher als Mittel der Befreiung und Friedens dient“(Ib.).
6. Allerdings ist hinzuzufügen, dass der Priester bereits weiß, dass in einigen Fällen die mathematische Kenntnis der Zahl der schweren Sünden nicht angegeben werden kann.
Was die Blasphemie betrifft, so ist sie für manche ein so tief verwurzeltes Laster, dass diese sich selbst nach einer Stunde nicht mehr erinnern, wie oft sie gelästert haben. Leider bleibt es immer noch ein sehr schlimmes Füllwort.
Der Priester weiß aber bereits, dass diese Worte gewohnheitsbedingt sind und verhält sich verständnisvoll.
Für diejenigen, die ein kultivierteres Gewissen besitzen, lastet auch nur eine einzige Blasphemie schwer wie ein Felsblock auf dem Gewissen und sie werden sich auch nach längerer Zeit noch genau an die Anzahl erinnern.
7. Das trienter Konzil äußert sich dazu folgendermaßen: “In der Kirche wird von den Pönitenten nichts anderes erfordert, als dass jeder alle Sünden bekennt, an die er sich, nach eingehender Gewissenserforschung, erinnern kann und die seinen Herrn und seinen Gott tödlich beleidigt haben;
alle anderen Sünden, derer er sich auch nach einer sorgfältigen Gewissenserforschung, nicht besinnt, werden als Ganzes in das gleiche Bekenntnis aufgenommen; für sie sagen wir mit dem Propheten: „Befreie mich von den Sünden, die ich nicht sehe“ (Ps 18:13) (DS 1682).
Wer sich also nicht an die genaue Anzahl schwerer Sünden erinnert, verrichtet keine sakrilegische Beichte, weil in ihm nicht der Wille besteht, die Anklage oder das Bekenntnis der begangenen Sünden zu fälschen.
8. Wenn wir nun zu deinem Fall kommen, nachdem du dem Priester mitgeteilt hast, wie lange deine letzte Beichte zurückliegt, wirst du, bei schweren Sünden, diese als erstes bekennen und angeben, ob du sie einmal, zweimal, wenige Male oder im Gegenteil, leider häufig oder oft begangen hast.
Damit hast du ohne Gewissensquälerei alles gesagt und der Priester wird es verstanden haben und dir keine weiteren Fragen stellen, um die Beichte zu vervollständigen.
Ich wünsche dir alles Beste, erinnere deiner im Gebet und segne dich.
Pater Angelo