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Frage

Lieber Besucher, 

die Antwort steht nach jeder Frage und ist fettgedruckt.

Lieber Pater Angelo,

ich grüße Sie herzlichst und danke Ihnen für Ihre Arbeit, die insbesondere in diesen Zeiten sehr nützlich ist!

Mich verwirrt das Thema Ablass, deswegen hätte ich gerne etwas Klarheit darüber.

1) Wenn ich einen vollkommenen Ablass gewinne, gilt dieser dann, bis ich wieder eine Sünde begehe oder ist er zeitlich bestimmt und muss wiedergewonnen werden?

Der Ablass hat einen rückwirkenden Wert: er erlischt die zeitliche Sündenstrafe. Dieser Effekt bleibt für immer.

Nach dem Erwerb des Vollablasses fängt die zeitliche Strafe wiederum bei null an.

2) Man sagt, dass neben Beichte, Kommunionempfang, sowie Gebet in der Meinung des hl. Vaters, um den Ablass zu erhalten, es auch eines Ablasswerkes bedarf. Hier möchte ich wissen, was dieses Werk beinhaltet.

Das Werk zum Erwerb des Vollablasses wird von Zeit zu Zeit von der Autorität der Kirche entsprechend den Bestimmungen angegeben. Es kann beispielsweise aus einer halben Stunde Anbetung vor dem Allerheiligsten Sakrament, dem Beten des Heiligen Rosenkranzes in einem Oratorium oder in der Familie, usw. bestehen. 

3) Es heißt, dass eine sakramentale Beichte zum Erwerb mehrerer vollkommener Ablässe ausreicht, ich würde aber gerne wissen, wie viele es genau sind? Denn jedes Mal, wenn ich beichten gehe, möchte ich mehrere Ablässe, außer mir selbst, den Seelen meiner verstorbenen Verwandten zuwenden.

Der Bestimmung der kirchlichen Autorität nach, darf der vollkommene Ablass nur einmal am Tag gewonnen werden.

Die häufige Beichte, die beispielsweise mindestens alle 14 Tage abgelegt wird, ermöglicht es, jeden Tag einen vollkommenen Ablass zu erwerben.

4) In Beziehung auf die heiligen Seelen im Fegefeuer: Wie verhält man sich bei der Beichte, um einen Ablass für einen geliebten Menschen zu gewinnen? Muss ich dem Priester etwas sagen oder reicht der Gedanke? 

Es ist nicht notwendig, den Priester diesbezüglich in Kenntnis zu setzen. Die Beichte verpflichtet uns, unsere Sünden anzuklagen, nicht aber die guten Absichten zu offenbaren.

5) Mir wurde geraten, ein Gebet namens „Augusta Regina“ zu rezitieren, durch das man angeblich für 300 Tage den vollen Ablass erhält. Ist es notwendig, um für all diese Tage diesen Ablass zu erhalten, keine schweren und / oder lässlichen Sünden zu begehen oder ist dazu eine häufige Beichte, bzw. Kommunion erforderlich?

Das dir vorgeschlagene Gebet kann nicht heißen: „vollkommener Ablass für 300 Tage“, denn mit 300 Tage ist es nur ein Teilablass.

Papst Paul VI. hat die Angabe der Ablasstage abgeschafft und ordnete an, dass Ablässe wie folgt klassifiziert werden: vollkommener Ablass oder Teilablass. Teilablässe werden nicht mehr nach Tage bemessen.

Für den vollkommenen Ablass sind sakramentale Beichte und Kommunionempfang erforderlich und innerhalb weniger Tage vorher oder nachher zu erfüllen.

Für Teilablässe ist dies jedoch nicht notwendig.

Hinzuzufügen ist, dass um den vollkommenen Ablass zu gewinnen, zusätzlich zu dem erforderlichen Werk, die entschlossene Abkehr von jeder Sünde wichtig ist, der feste Vorsatz, sie nie wieder zu begehen, und die Ablehnung jeglicher Neigung zur, auch nur lässlichen, Sünde.

Dies ist vielleicht der schwierigste Punkt, aber zweifellos der erhabenste und heiligste.

Mit dem vollkommenen Ablass, will die Kirche, neben dem Erlass der zeitlichen Strafe, vor allem auf diesen Aspekt abzielen.

6) Zum Schluss noch eine letzte Frage: könnten Sie netterweise den Unterschied zwischen Gnade und Ablass erklären?

Wenn wir von Gnade sprechen, meinen wir gewöhnlich die heiligmachende Gnade, das ist jene geistliche Pracht der göttlichen Ordnung, mit der Gott unsere Seele reinigt und heiligt und sie seiner persönlichen Wohnung würdig macht.

Diese Gnade unterscheidet sich, wie du siehst, von den Gnaden, die wir empfangen. Diese sind Güter, manchmal sogar zeitlicher Art, die vom Herrn erbeten und durch sein Wohlwollen erlangt werden.

Der Ablass hingegen ist der Erlass der zeitlichen Strafe vor Gott für die, in der sakramentalen Beichte angeklagten Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind.

Auch nach der Beichte hinterbleiben in uns nämlich jene Keime oder Neigungen zur Sünde, die uns zuvor zum Fallen gebracht haben.

Sie werden auch Schlacken oder Relikte der Sünde genannt.

Die Heilige Schrift erinnert uns daran, dass nichts Unreines ins Paradies eintreten kann  (Ap 21,27). Deshalb bedarf es der Reinigung, wobei die Ablasswerke  diese Zeit, die im Fegefeuer durchgeführt wird, verkürzt oder komplett auslöscht.

Vielen Dank und herzliche Grüße

Marco

Ich grüße zurück, gedenke deiner im Gebet und segne dich. 

Pater Angelo