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Frage
Lieber Pater Angelo,
als ich klein war, heute bin ich 75, lernte man im Katechismusunterricht, dass das absichtliche Versäumen der Sonntagsmesse eine schwere Sünde ist (wenn ich recht erinnere, war diese Pflicht altersbegrenzt, aber es geht hier nicht um das).
Es fällt mir schon seit langem schwer zu verstehen, wann genau von schwerwiegender Materie die Rede ist.
Ich habe den Eindruck, dass heutzutage unter Sünde Schuld verstanden wird, aber das Schuldgefühl wird gesellschaftlich nicht akzeptiert, und deshalb … wird nicht mehr von Sünde gesprochen.
Ich habe verschiedene Priester und Diakone zurate gezogen und gefragt, ob es eine schwere Schuld (also Todsünde) sei, nicht an der Sonntagsmesse teilzunehmen. Fast alle meinten, es sei nicht mehr so tragisch.
Ein Priester hat mir gesagt: es ist zwar ein schweres Fehlverhalten, eine Todsünde, aber dass er Schwierigkeiten hätte, mit seinen Gläubigen darüber zu sprechen.
Von einem anderen wurden mir die Märtyrer von Abitine als Beispiel angeführt.
Was können Sie, Pater, mir dazu sagen? Wird es als schwerwiegende Materie betrachtet, nicht an der Zusammenkunft mit dem Herrn in der sonntäglichen Messe teilzunehmen, und somit Ihn, der uns mit Liebe erwartet, im Stich zu lassen, um eine bestimmte Ausdrucksweise zu gebrauchen.
Was können wir als Rechtfertigung anführen, in Anbetracht dessen, dass die Änderung des moralischen Verhaltens mit dem zeitlichen einhergeht?
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Camillo
Antwort des Priesters
Lieber Camillo,
1. ich finde es unglaublich, dass, wie du schreibst, viele Priester und Diakone behaupten, es sei keine schwere Sünde, an Sonn- und Feiertagen nicht an der Heiligen Messe teilzunehmen.
Ich frage mich: Was haben sie denn studiert?
Was bringen sie den Menschen bei?
2. Der Priester ist ein Diener Gottes und muss die Menschen lehren, was Gott gesagt hat und was die Kirche lehrt.
Der Katechismus der Katholischen Kirche, der die Lehre aller Zeiten bekräftigt, bestätigt dies: “Die sonntägliche Eucharistie legt den Grund zum ganzen christlichen Leben und bestätigt es. Deshalb sind die Gläubigen verpflichtet, an den gebotenen Feiertagen an der Eucharistiefeier teilzunehmen, sofern sie nicht durch einen gewichtigen Grund (z. B. wegen Krankheit, Betreuung von Säuglingen) entschuldigt oder durch ihren Pfarrer dispensiert sind [Vgl. CIC, can. 1245]. Wer diese Pflicht absichtlich versäumt, begeht eine schwere Sünde (Ib.).
3. Die Rede ist von der Lehre aller Zeiten.
Die Praxis, den Sonntag durch die Teilnahme an der Eucharistiefeier zu heiligen, ist nämlich der apostolischen Tradition entnommen.
Der Hl. Paulus lässt vermuten, dass sich die Gläubigen sonntags versammelten, wenn er schreibt “jeder soll immer am ersten Tag der Woche etwas zurücklegen und so zusammensparen, was er kann” (1 Kor 16,2).
In seiner ersten an Kaiser Antoninus und den Senat gerichteten Apologie konnte der hl. Justinus voll Stolz die christliche Praxis der Versammlung am Sonntag beschreiben, welche die Christen aus Stadt und Land an demselben Ort zusammenführte.
In der Didaskalia Apostolorum (eine Kirchenordnung aus dem dritten Jahrhundert) lesen wir: “Am Herrentag lasst alles beiseite, und eilt zusammen in die Kirche. … Denn welche Entschuldigung wird derjenige vor Gott vorbringen, der nicht am diesem Tag [mit den anderen] zusammenkommt, um das heilbringende Wort zu hören und mit der göttlichen Speise genährt zu werden, die ewig bleibt?” (II, 59, 2-3).
Als ihnen während der Verfolgung unter Diokletian ihre Versammlungen mit äußerster Härte verboten wurden, widersetzten sich viele Mutige dem kaiserlichen Edikt und nahmen den Tod auf sich, um nur nicht die sonntägliche Eucharistiefeier zu versäumen. Das trifft auf jene Märtyrer aus Abitana in der Provinz Africa proconsularis zu, die ihren Anklägern folgendes antworteten: »Wir haben ohne jede Furcht das Mahl des Herrn gefeiert, weil man es nicht verschieben darf; das ist unser Gesetz«; »Wir können nicht ohne das Mahl des Herrn leben«. Und eine der Märtyrerinnen bekannte: »Jawohl, ich bin zur Versammlung gegangen und habe mit meinen Brüdern das Mahl des Herrn gefeiert, weil ich Christin bin«“ (Acta SS. Saturnini, Dativi et aliorum Plurimorum martyrum in Africa, 7, 9, 10).
Das Zweite Vatikanische Konzil verbindet das Sonntagsgebot mit der Apostolischen Tradition: “Aus apostolischer Überlieferung, die ihren Ursprung auf den Auferstehungstag Christi zurückführt, feiert die Kirche Christi das Pascha-Mysterium jeweils am achten Tage… An diesem Tag müssen die Christgläubigen zusammenkommen, um das Wort Gottes zu hören, an der Eucharistiefeier teilzunehmen” (SC 106).
4. Schon im Alten Testament galt der Verstoß gegen das Sabbatgebot als schwere Sünde, die sogar die Todesstrafe verdiente.
Das Johannesevangelium erinnert daran, als die Juden beschließen, Jesus zu Tode zu verurteilen: “Darum suchten die Juden noch mehr, ihn zu töten, weil er nicht nur den Sabbat brach, sondern auch Gott seinen Vater nannte und sich damit Gott gleichmachte ” (Joh 5,18).
Die ersten Christen, die den Gottesdienst von Samstag auf Sonntag verlegten, waren sich dem Ausmaß dieser moralischen Verpflichtung voll bewusst.
5. Das Konzil von Elvira von 300 äußert sich wie folgt: „Wer in der Stadt wohnt und an drei Sonntagen nicht zur Kirche kommt, muss für eine gewisse Zeit ausgeschlossen werden, damit es den Anschein hat, als sei er zurechtgewiesen worden“ (can. 21). So auch das Konzil von Sardica und das Konzil von Agde von 506.
Johannes Paul II. schreibt im Brief über Domenica Dies Domini: „Diese Dekrete von Partikularsynoden führten, was ganz selbstverständlich ist, zu einer allgemeinen Gewohnheit mit verpflichtendem Charakter…
Ein solches Gesetz wurde normalerweise als eine ernste Verpflichtung verstanden: Dies lehrt auch der Katechismus der Katholischen Kirche (KKK 2181), und der Grund dafür ist gut verstanden, wenn man bedenkt, welche Bedeutung der Sonntag für das christliche Leben hat „( DD 47).
6. Du fragst mich, ob es sich um eine schwerwiegende Materie handelt, “nicht an der Zusammenkunft mit dem Herrn teilzunehmen, und somit Ihn, der uns mit Liebe erwartet, im Stich zu lassen, nur um eine bestimmte Ausdrucksweise zu gebrauchen”.
Nein, nein, lieber Camillo. Es ist nicht deswegen.
Der Hl. Thomas schreibt: “Nach dem Wortverständnisse ist das dritte Gebot teils ein moralisches, teils ein Ceremonialgebot. Es ist ein Moralgebot mit Rücksicht darauf, dass der Mensch eine Zeit in seinem Leben feststellt, um dem Dienste und der Verehrung Gottes sie zu widmen. Denn von Natur besteht im Menschen die Neigung, dass er für alles das, was ihm notwendig ist, eine gewisse Zeit bestimmt; wie z.B. für das Essen, Schlafen etc. Demgemäß muss der Mensch auch der geistigen Erholung in Gott, ganz nach der Anordnung der natürlichen Vernunft, eine gewisse Zeit widmen. Dies also, eine gewisse Zeit in vorher bestimmter Weise festhalten, um göttlichen Dingen sie zu widmen, fällt unter das Menschengebot.
Insoweit jedoch im dritten Gebote ein bestimmter Tag bereits festgestellt ist, zum Zeichen der Erschaffung der Welt, ist dieses Gebot ein Ceremonialgebot” (Summe der Theologie, II-II, 122, 4, ad 1).
Indem wir das Fest nicht heiligen, fügen wir Gott keinen Schaden zu, aber wir berauben uns Seiner Gegenwart, der Kraft des Opfers Jesu, des Heiligen Abendmahls, der Nahrung Seines Wortes und der kirchlichen Gemeinschaft.
Es ist, als würden wir sagen: Meine Faulheit oder meine Vergnügungen sind viel mehr wert, als das, was mir in der Messe gegeben wird.
Damit geht aber eine grundlegende Orientierungslosigkeit im Leben einher : Gott steht nicht mehr an erster Stelle, sondern am Rande. Das Leben dreht sich nicht mehr um Ihn, den Anfang und das Ende unseres Daseins und all unserer Handlungen.
So beraubt sich der Mensch des Lichts und der Gnade Christi und befindet sich in einem Zustand der Todsünde.
7. Zum Schluss fragst du: “Was können wir als Rechtfertigung anführen, in Anbetracht dessen, dass die Änderung des moralischen Verhaltens mit dem zeitlichen einhergeht?”
Du gehst davon aus, dass das, was du von einigen Priestern und Diakonen gehört hast, wahr ist.
Wie die Kirche lehrt, ist stattdessen das Gegenteil der Fall.
Das bedeutet in der Praxis, dass wer am Sonntag und in den Pflichttagen bewusst nicht an der Messe teilnimmt, ohne vorherige Beichte, nicht die Heilige Kommunion empfangen darf.
Gottes Gesetz wird von Seiner unendlichen Weisheit geleitet und zielt ausschließlich darauf ab, den Menschen vor dem Bösen zu schützen und ihn im Guten wachsen zu lassen.
Es ist nicht durch den Wandel der Zeit bedingt, und zwar durch die Stimmungen der Menschen. Vielmehr finden die Menschen ihr Heil, indem sie sich an das Gesetz Gottes halten, in das auch das dritte Gebot eingefügt ist.
Ich grüße dich, gedenke deiner im Gebet und segne dich.
Pater Angelo